03.01.21 Sicher geht es vielen so: Der erste Schnee fällt – wer ist denn dran mit dem Winterdienst? Dazu findet man bei der Gemeinde Staufenberg folgendes: Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis.
Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind. Hat Ihre Straße nur einen Gehweg? Dann beachten Sie bitte folgendes: In Jahren mit gerader Endziffer sind die Anlieger auf der Gehwegseite befindliche Grundstücke für den Winterdienst zuständig. In Jahren mit ungerader Endziffer sind die Anlieger auf der gegenüberliegenden Straßenseite zum Winterdienst verpflichtet.
Die Räum- und Streupflicht für Gehwege obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen. Wenn Sie eine Frage zum Winterdienst haben, setzen Sie sich mit der Gemeinde in Verbindung.